21.09.2011 - Aktuelle Rechtssprechung - WEG
Wohnungseigentum:
Aufnahme von Tagesordnungspunkten: Wahrung der Ladungsfrist
Landgericht München I, Urteil vom 16.05.2011, AZ: 1 S 5166/11
Ein Miteigentümer hat, nun laut neuester Rechtssprechung - unter Berücksichtung der u. g. Punkte, einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen
1. Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht
weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen
Der Anspruch entfällt, wenn die
2. Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann
und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann
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Aufnahme von Tagesordnungspunkten: Wahrung der Ladungsfrist
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