04.12.2009 - WEG - neue Rechtssprechung
Beschlüsse sind grundsätzlich zu vollziehen...
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Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat da LG München I v. 8.8.2008 klargestellt, dass auch fehlerhafte Beschlüsse einer Eigentümerversammlung bis zu ihrer Ungültigkeitserklärung durch ein Gericht gemäß § 23 IV 2 WEG wirksam und daher auch vollziehbar sind. Eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung.
Gemäß § 27 I Nr. 1 WEG ist der Verwalter deshalb regelmäßig gehalten, auch angefochtene Beschlüsse zu vollziehen.
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